Erfinderberatung

Unter dem Markenzeichen ERFINDERPUNKT, einer Kooperation von AHE engineering und Anhäusser Unger & Bergien findet alle vier Wochen in den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei Anhäusser Unger & Bergien Erfinderberatung für Unternehmen sowie Privatpersonen statt.

Unter Zusicherung von Vertraulichkeit können Sie Ihre Erfindungen präsentieren, darstellen und erhalten eine erste unverbindliche Einschätzung hinsichtlich der Schutzfähigkeit sowie deren Erfindungshöhe.

Frau Anja Dreher von AHE engineering, die zugleich zugelassene SIGNO-Partnerin des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ist, unterstützt die Idee bis zur Eintragung und Prototypenfertigung. Hierfür kann auf einen Instrumentenkasten an Fördermöglichkeiten durch das BMWi zugegriffen werden.

Am besten, Sie bringen den downloadbaren Fragebogen bereits vorausgefüllt mit und bereiten sich in Form eines Erfindungssteckbriefes mit den wesentlichen Kriterien der Erfindung vor (eine Anleitung finden Sie ebenfalls unter dem genannten Link), sodass die wesentlichen Punkte der Antragsfinanzierung in dem Termin bei dem Erfinderpunkt ergebnisorientiert besprochen werden können.

Nach einer Übersicht durch die verschiedenen Möglichkeiten der Antragsförderung prüft ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz vor, ob die Erfindung auch schutzrechtsfähig sein kann und erteilt auf Wunsch verschiedene Vorschläge zur Schutzrechtstrategien.

Sie können sich über Verfahrensfragen, zur Frage des vertraglichen Schutzes und der Frage der Lizenzvergaben sowie über anfallende Kosten informieren.

In der Regel dauert die initiale Erfinderberatung eine Dreiviertelstunde. Hierfür bezahlen Sie eine Schutzgebühr von 30 Euro. Auf Wunsch oder nach Terminvereinbarung kann die Beratung beim Erfinderpunkt gegen gesonderte Vergütung nach Vereinbarung fortgesetzt werden kann.

Der Erfinderpunkt verfügt über ein Netzwerk von Ingenieuren, Webseitenanbietern, Prototypenbauern, bis hin zu wissenschaftlichen Gutachtern und Patentanwälten in den verschiedenen Branchen, sodass für unterschiedlichste Erfindungen passgerecht die richtige Schutzrechtstrategie und Umsetzungsstrategie gefunden werden kann.

Innerhalb der Schutzdauer der nächsten 20 Jahre sollte daher eine optimale gewerbliche Anwendbarkeit und Nutzung Ihrer Erfindung gewährleistet werden.

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