Projektausschreibung erneuerbare Energien/Energieeffizienz
Das Kuratorium der „Solarstiftung Ulm/Neu-Ulm“ hat im Jahr 2013 die Umwandlung der „Solarstiftung Ulm/Neu-Ulm“ in eine Verbrauchsstiftung beschlossen. Das Stiftungskapital wird in den kommenden fünf Jahren zur Förderung von Projekten, die dem Zweck der Stiftung entsprechen, eingesetzt.
Der unw e.V. Ulmer Initiativkreis für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung wurde seitens des Kuratoriums beauftragt, entsprechende Projekte als Projektträger auszuschreiben und auszuwählen.
Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einreichung der Projekte werden im Folgenden beschrieben. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben mit klarem Umsetzungsbezug in den Bereichen
- Verwendung erneuerbarer Energien
- Energieeffizienz
- Systemtechnik und Energiemanagement für die Umstellung auf erneuerbare Energien
- Wissenstransfer und Akzeptanz im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
Insbesondere sollen Projekte gefördert werden, die die gesamtwirtschaftliche Energieeffizienz erhöhen, unausgeschöpfte Potenziale erschließen oder der Aktivierung der breiten Bevölkerung zur Anwendung vorhandener Technologien dienen. Reine Grundlagen oder Technologieentwicklungsprojekte werden nicht gefördert. Ebenso sind reine Investitionen in erneuerbare Energien ohne Modellcharakter oder Breitenwirkung nicht förderwürdig.
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Forschungseinrichtungen
- Verbände
- Vereine
- kommunale Einrichtungen
aus der Region Ulm/Neu-Ulm.
3. Zuwendungsvoraussetzung, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Gesamtzuwendung beträgt maximal 80.000 Euro pro Projekt. Kleinere Projekte mit geringerem Mittelbedarf werden bevorzugt. Die Projektdauer beträgt maximal zwei Jahre. Ein Folgeantrag ist zulässig.
Gefördert werden Personalkosten, Sachmittel sowie Reisekosten nach den Richtlinien des Landesreisekostengesetzes von Baden-Württemberg.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbänden und nicht gemeinnützigen Vereinen ist die Förderung auf 50% der Projektkosten beschränkt.
Es muss sichergestellt werden, dass die Durchführung des Projekts und die abschließende Bewertung des Projekterfolgs nach den Gepflogenheiten der wissenschaftlichen Praxis erfolgen. Die Einbindung einer wissenschaftlichen Einrichtung wird empfohlen.
Der Projektträger erwartet ein nachgewiesenes Eigeninteresse des Antragstellers an der Kooperation mit der regionalen Wirtschaft.
4. Projektträger
Projektträger ist der unw e.V. Ulmer Initiativkreis für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung.
Fachlicher Ansprechpartner:
Frau Magdalena Ulmer
unw – Ulmer Initiativkreis nachhaltige Wirtschaftsentwicklung e.V.
Olgastraße 82
D-89073 Ulm
Telefonische Erreichbarkeit: Di-Do, jeweils 8.30-12.30 Uhr
Telefon: 0731 88000-390
Fax: 0731 38859-41
eMail: m.ulmer[at]unw-ulm.de
5. Projektantrag
Zur Vorauswahl der Projekte ist zunächst eine formlose Projektskizze (max. 4 Seiten), einschließlich einer kurzen Darstellung der Projektkosten einzureichen. Die Skizzen sind jeweils bis zum folgenden Termin einzureichen:
für das Jahr 2014: 15. August 2014
für die Folgejahre: 01. Februar
Nach positivem Vorbescheid ist für die zweite Verfahrensstufe ein kompletter, förmlicher Antrag zu stellen.
Dieser muss nach folgender Form aufgebaut sein:
- Beschreibung von Ziel, Originalität und Exzellenz des Vorhabens
- Stand der Wissenschaft und Technik sowie von Vorarbeiten
- Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans
- Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse unter besonderer Berücksichtigung der Region Ulm/Neu-Ulm
- Vorstellung des Antragstellers und seiner Partner sowie der besonderen Eignung für das vorgeschlagene Projekt
- Zusammenarbeit mit Dritten
- Kostenplan
- Finanzierungsplan (soweit Eigen- oder Drittmittel verwendet werden)
Die Unterlagen sind als pdf-Dokument einzureichen. Desweiteren ist eine Vorlage zur Veröffentlichung der Projektidee im Internet dem Projektträger zur Verfügung zu stellen. Der Antragsteller kann ggf. verpflichtet werden, den Antrag dem Projektrat in Form einer Präsentation vorzustellen.
Bei Kooperationspartnern ist eine unterschriebene Willenserklärung aller Projektbeteiligter beizulegen.
Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse insbesondere hinsichtlich der regionalen Gestaltung der Energiewende
- Übereinstimmung mit den unter Absatz 1 genannten Kriterien
- Qualifikation der Antragsteller
- Originalität des Vorhabens
- Anbahnung von Partnerschaften in der Region
- Qualität der Zusammenarbeit
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die gesamte Ko-Finanzierung aus Eigen- und/oder Drittmitteln ungesichert ist. Für das Projekt dürfen vor Genehmigung des Antrags noch keine Ausgaben getätigt oder Verträge abgeschlossen worden sein.
6. Berichtspflichten
Bei mehrjährigen Projekten ist nach dem ersten Projektjahr ein Zwischenbericht zu erstellen. Die Förderung für das Folgejahr kann versagt werden, wenn der Zwischenbericht nicht vorliegt oder der Inhalt des Zwischenberichts eine erfolgreiche Fortsetzung des Projekts in Frage stellen lässt.
Nach Abschluss des Projektes ist ein Abschlussbericht zu erstellen. Der Abschlussbericht muss in einer veröffentlichbaren Form vorliegen. Der Projektträger behält sich vor, die Projektergebnisse unter Nennung der Projektbeteiligten zu veröffentlichen. Desweiteren behält sich der Projektträger vor, bis zur Vorlage und Genehmigung des Abschlussberichts 20% der bewilligten Mittel einzubehalten.
Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm
Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einreichung der Projekte werden im Folgenden beschrieben.
Branche | Organisationen und Institutionen |
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gegründet | 2000 |